Vermieter: Außergewöhnliche Absetzung nicht immer möglich
Nicht jede eklatante Ertragsminderung eines vermieteten Objekts rechtfertigt Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA). Das entschied das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 11 K 4248/10).