Rechtstipp: Ausländischer Ehepartner bekommt nach Zuzug ALG II
Ausländer, die mit einem deutschen Partner verheiratet sind, haben sofort nach ihrem Zuzug nach Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Nach einem Urteil des niedersächsischen Landessozialgerichts gilt der gesetzliche Leistungsausschluss für Ausländer während der ersten drei Aufenthaltsmonate nicht für Verheiratete, die zur Familienzusammenführung nach Deutschland einwandern.