Unfallkasse muss Alkoholfahrt beweisen können
Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg, weil sie Alkohol getrunken haben, kommt die Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. Allerdings muss feststehen, dass der Unfall tatsächlich auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist, wie aus einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 3 U 543/10) hervorgeht.