Versetzung oder Änderungskündigung – Arbeitsvertrag entscheidet
Arbeitgeber können Beschäftigte an einen anderen Arbeitsort versetzen. Ob sie dazu eine Änderungskündigung aussprechen müssen, bei der auch soziale Aspekte zu berücksichtigen wären, oder ob eine Weisung per Direktionsrecht ausreicht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 2 AZR 102/11) weist der Frankfurter Bund-Verlag hin.