Rechtstipp: Crash mit angekoppeltem Anhänger geht auf eigene Kappe

Wer mit einem angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, der kann nicht auf Schadenersatz durch die Vollkaskoversicherung hoffen. Denn die muss nur bei einem Unfall zahlen. Und davon kann nicht die Rede sein, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen Bedienfehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde.

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