Selbstständige ALG-II-Empfänger müssen Einkommen schätzen

Selbstständige Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen ihre erwarteten Einkünfte und Ausgaben beim Jobcenter angeben. Wie das Bundessozialgericht entschied (Urteil vom 28. März 2013, AZ: B 4 AS 42/12 R), gehört es zu den Mitwirkungspflichten, voraussichtliche Einnahmen und Aufwendungen der kommenden sechs Monate auf dem Vordruck "EKS" anzugeben.

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