Rechtstipp: Angedrohte Arbeitsverweigerung ist kein Kündigungsgrund
Eine angedrohte Arbeitsverweigerung ist noch kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist die in Aussicht gestellte Nichtarbeit zwar ein Pflichtverstoß, der aber nicht so schwerwiegend ist wie beispielsweise die Ankündigung einer Erkrankung.