Rechtstipp: Augen-OP muss von Versicherung nicht bezahlt werden
Eine private Krankenversicherung darf sich weigern, die Kosten für eine sogenannte Katarakt-Operation zu übernehmen, mit der eine Fehlsichtigkeit beseitigt werden soll. Dies gilt aber nur, wenn die Fehlsichtigkeit auch durch eine Brille ausgeglichen werden kann, wie das Landgericht Köln entschied.