Kein Lehrgeld zahlen

Auszubildende müssen zwar längst kein Lehrgeld mehr an ihren Meister zahlen, einen echten Lohn bekommen sie für ihre Arbeit aber dennoch nicht. Das Berufsbildungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Azubis eine "angemessene" Vergütung bekommen, die zudem "mindestens jährlich" angehoben werden muss.

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