Bachelor-Architekt darf sich nicht Architekt nennen
Wer ein dreijähriges Architekturstudium mit dem Bachelor abschließt, darf sich dennoch nicht Architekt nennen. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz habe den Antrag eines Absolventen auf Aufnahme in die Architektenliste zu Recht abgelehnt, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen: 3 K 192/12.KO).