Rechtstipp: Mieter hat Anspruch auf heißes Badewasser
Der Vermieter muss eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen, damit eine Badewanne in angemessener Zeit mit 41 Grad Celsius warmem Wasser befüllt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Rechtstipp: Mieter hat Anspruch auf heißes Badewasser
Der Vermieter muss eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen, damit eine Badewanne in angemessener Zeit mit 41 Grad Celsius warmem Wasser befüllt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.