Versicherer bearbeiten Bagatellunfälle ohne polizeiliche Aufnahme
Die Kfz-Versicherungen verlangen bei Bagatellunfällen für die Schadensregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Der Versicherer akzeptiere auch ein von den Unfallbeteiligten gemeinsam angefertigtes Protokoll, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Das Unfallprotokoll sollte die gleichen Angaben enthalten wie ein Polizeiprotokoll.