Baulärm muss werktags bis 22.00 Uhr geduldet werden
Nachbarn müssen den Lärm von Baustellen werktags bis 22.00 Uhr hinnehmen. Das gelte auch am Samstag, der ebenfalls ein Werktag ist, informiert Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte vom TÜV Rheinland. Wer aber sonntags oder nach 22.00 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen beschallt wird, kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten.