Rechtstipp: Bauträger hat das Hausrecht auf der Baustelle
Der Käufer eines Bauobjekts darf bei Unstimmigkeiten dem Vertreter der von ihm beauftragten Bauträgerfirma nicht einfach den Zugang zur Baustelle verweigern. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrags. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.