Bundesrichter prüfen Absetzbarkeit von Beerdigungskosten Geschiedener
Wer seinem Ex-Ehepartner Unterhalt zahlt, kann die Kosten im Rahmen des sogenannten Realsplittings als Sonderausgaben absetzen. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: X R 26/12) muss nun klären, ob auch die Kosten für die Beerdigung der geschiedenen Ehefrau als Unterhaltsleistungen steuerlich anerkannt werden müssen.