Fehlende Belehrung hilft bei Arglist nicht
Wer in seinem Versicherungsantrag falsche Angaben macht, muss damit rechnen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt oder Prämien nachträglich anpasst. Das ist jedoch nur zulässig, wenn der Kunde vor dem Vertragsschluss darüber belehrt wurde, dass der Versicherer die entsprechenden Rechte hat.