Versicherer hat keine umfassenden Beratungspflichten
Versicherer müssen ihre Kunden nicht automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12).