Pflegerin hat während der Bereitschaftszeit Anspruch auf Mindestlohn
Pflegekräfte haben auch während der Bereitschaftszeiten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 4 Sa 48/12) und gab damit der Klage einer Altenpflegerin statt.