Keine mildernden Umstände bei Gewaltandrohung gegen Vorgesetzte
Arbeitnehmer, die ihrem direkten Vorgesetzten mit Schlägen drohen, müssen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied das Arbeitsgericht Mönchengladbach (Aktenzeichen: 6 Ca 1749/12) und wies damit die Kündigungsschutzklage eines seit 25 Jahren bei der beklagten Stadt beschäftigten Straßenbauarbeiters ab.