Rechtstipp: Angebot für Berufseinsteiger kann diskriminierend sein
Suchen Unternehmen mit einer Stellenanzeige ausdrücklich nach Berufseinsteigern, kann dies ein Indiz für eine verbotene Diskriminierung älterer Bewerber sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn in der Ausschreibung zudem eine Berufserfahrung von "ein bis zwei Jahren" gefordert wird, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervorgeht.