Genossenschaft muss kaputten Meniskus als Berufskrankheit anerkennen
admin2012-08-11T05:30:01+02:00Die Kniebelastung von Müllwerkern kann mit der von Hochleistungssportlern verglichen werden. Damit muss die Meniskuserkrankung eines Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt werden, wie das Landessozialgericht Hessen entschied.