Berufsunfähigkeitsversicherung: Gedächtnislücken können teuer werden

Wer bei Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Umstände verschweigt, die aus seiner Sicht nicht mitteilenswert sind, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung erfolgreich anfechten kann. Das geht es einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

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