Bei Unfallversicherung gilt: Im Zweifel für den Versicherer

Wer Geld von der Unfallversicherung haben möchte, muss das Vorliegen eines versicherten Unfalls zweifelsfrei belegen. Das wurde einer Frau zum Verhängnis, deren Mann mit dem Ellbogen vom Tisch abgerutscht war und dabei einen tödlichen Milzriss erlitten hatte. Ein Sachverständiger konnte zwar nicht ausschließen, dass das Abrutschen letztlich zum Tod des Mannes führte.

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