Auto-Stellplatz zählt zur doppelten Haushaltsführung
Wer wegen seines Berufs eine zweite Wohnung unterhält, kann unter gewissen Umständen auch die Garage oder den Stellplatz von der Steuer absetzen. Wie aus einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, können diese Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berücksichtigt werden.