Arbeitgeber darf privates Chat-Protokoll verwenden
Arbeitgeber dürfen Protokolle eines privaten, über den Büro-PC geführten Internet-Chats als Beweis in einem Kündigungsschutzprozess verwenden. Das gilt zumindest dann, wenn die private Computernutzung nur ausnahmsweise erlaubt war und der Arbeitgeber auf die Überwachung der Büro-Computer hingewiesen hatte. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Entscheidung vom 10.