Weitergabe von Kundendaten nur noch mit Zustimmung möglich

Unternehmen dürfen personenbezogene Kundendaten wie Name und Anschrift ab 1. September nur noch mit Zustimmung der Betroffenen für Werbezwecke und Adresshandel nutzen. Darauf wies der Bundesdatenschutzbeauftragte am Donnerstag angesichts des bevorstehenden Auslaufens einer entsprechenden Übergangsregelung im Bundesdatenschutzgesetz hin.

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