Befristete Dauervertretung für Langzeiterkrankten ist zulässig
Arbeitnehmer müssen eine wiederholte befristete Anstellung zur Vertretung eines langzeiterkrankten Beschäftigten hinnehmen. Auch wenn der vertretene Beschäftigte bereits seit über zwei Jahren krankgeschrieben sei, schließe dies eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht aus, entschied das Landesarbeitsgericht Mainz (Aktenzeichen: 11 Sa 26/12).