Rechtstipp: Bei Diebstahl Fahrrad als Ganzes versichert
Wer nach einem Diebstahl von Teilen seines Fahrrads auf Ersatz durch die Fahrrad-Versicherung hofft, geht wohl möglich leer aus. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz zwar alle üblichen Teile eines Fahrrads, aber nur, wenn sie nicht einzeln entwendet werden, sondern zusammen mit dem ganzen Rad.
ADFC rät zu sofortiger Anzeige bei Fahrraddiebstahl
Opfern eines Fahrraddiebstahls rät der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), dies sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten.