Ebay-Verkäufer müssen für zugesicherte Eigenschaften haften

Der von Verkäufern im Internet-Aktionshaus Ebay häufig verwendete Zusatz "keine Gewährleistung" befreit sie nicht von jeder Haftung. Das geht aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Wenn demnach in der Verkaufsanzeige der Artikel als gebrauchsfähig beschrieben war, gilt diese Eigenschaft als zugesichert.

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