Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Hartz-IV-Empfänger bekommen einen Ein-Euro-Job nur dann bezahlt, wenn sie die Arbeitsgelegenheit tatsächlich wahrnehmen. Fallen sie wegen einer Erkrankung aus, gibt es keine Aufwandsentschädigung, wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied (Aktenzeichen: L 2 AS 397/10).