Stehlgutliste nach Einbruch immer wieder ein Ärgernis

Wer Opfer eines Einbruchdiebstahls geworden ist, muss der Polizei möglichst schnell eine sogenannte Stehlgutliste vorlegen, aus der hervorgeht, was die Einbrecher genau haben mitgehen lassen. Dabei spielt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München keine Rolle, ob die Stehlgutliste dabei hätte helfen können, das Diebesgut wiederzufinden.

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