Kaum gefördert

Arbeitslose Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Stattdessen kann eine Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld gefördert werden. Allerdings liegt die Entscheidung über die Bewilligung allein bei der Behörde, einen Anspruch auf die Förderung haben Arbeitslose nicht.

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