Wasserschaden: Nicht alles ist versichert
Wer eine Elementarschaden-Versicherung für seine Immobilie abgeschlossen hat, glaubt sich gegen Wetter-Gefahren auf der sicheren Seite - leider nicht zu Recht, wie eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund zeigt. In dem Fall hatte der Mann für seine Immobilie eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen, mit der er sich unter anderem gegen Schneedruck und Überschwemmung versichern wollte.