Steuerfreibeträge müssen für ELSTAM-System neu beantragt werden

Wer mit der ersten elektronischen Lohnabrechnung im Jahr 2013 keine böse Überraschung erleben möchte, muss die Freibeträge für das kommende Jahr bis Ende 2012 neu beantragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Steuervorteile verloren gehen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

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