Rechtstipp: Kurze Weiterbeschäftigung bringt keine Entfristung
Aus einem befristeten Arbeitsverhältnis wird in der Regel eine unbefristete Anstellung, wenn der Arbeitnehmer über das Enddatum seines Vertrags hinaus weiter arbeitet und der Arbeitgeber nicht sofort widerspricht. Allerdings reichen wenige Arbeitsstunden nicht dazu aus, eine Festanstellung zu begründen, wie aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervorgeht.