Erbschaftssteuer wird nur noch vorläufig festgesetzt
Die Erbschaftsteuer wird ab sofort nur noch vorläufig festgesetzt. Grund dafür ist, dass der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Steuerzahler müssen damit keinen Einspruch mehr gegen den Steuerbescheid einlegen, um ihn offen zu halten.