Rechtstipp: Verschwiegenes Ermittlungsverfahren kostet den Job
Ein Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn Arbeitnehmer bei der Einstellung laufende strafrechtliche Ermittlungen trotz Nachfrage verschwiegen haben. Das gilt nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts jedenfalls dann, wenn die Straftat einen beruflichen Bezug hatte.