Privat Versicherter muss sich Sanatoriumsbehandlung zusagen lassen
Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für den Aufenthalt eines Patienten in einer Privatklinik nicht tragen, wenn sie die Kostenübernahme nicht ausdrücklich zugesagt hat. Das entschied das Amtsgericht Gießen (Aktenzeichen: 49 C 144/12).