Rechtstipp: Erwerbsminderung ist nicht gleich Berufsunfähigkeit
Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, weil er wegen einer zu hohen Herzfrequenz nicht mehr arbeiten kann, ist nicht automatisch berufsunfähig und bekommt eine entsprechende Rente von seiner privaten Versicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.