Bundesgerichtshof stellt Regeln für Fahrerflucht infrage

Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: IV ZR 97/11) hervor. In dem Fall hatte ein Mann nachts auf einer Landstraße einen Unfall. Er ließ sein Fahrzeug abschleppen und sich danach von einem herbeigerufenen Bekannten an der Unfallstelle abholen.

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