Auch ohne Fahrerlaubnis verkehrspsychologisches Gutachten möglich

Wird ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt, muss er der Aufforderung zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten Folge leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist. Nach einem zu seinen Ungunsten ausgefallenen "Idiotentest" kann ihm auch die weitere Benutzung des Fahrrads untersagt werden.

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