Ministerium informiert über Familienpflegezeit
Arbeitnehmer können für bis zu zwei Jahre eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen – wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte mit Pflegeverpflichtungen ihre Arbeitszeit befristet reduzieren, der Lohn aber nicht voll, sondern nur um 50 Prozent der entfallenden Stunden gekürzt wird.
Ministerium informiert über Familienpflegezeit
Arbeitnehmer können für bis zu zwei Jahre eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen - wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte mit Pflegeverpflichtungen ihre Arbeitszeit befristet reduzieren, der Lohn aber nicht voll, sondern nur um 50 Prozent der entfallenden Stunden gekürzt wird.