Rechtstipp: Fußgänger in dunkler Kleidung haftet nach Unfall
Ein Fußgänger, der in dunkler Kleidung in der Nacht bei Rot die Straße überquert und dabei von einem Auto angefahren wird, muss allein für den Schaden aufkommen. Eine sonst übliche Haftung des Pkw-Fahrers verneinte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.
Rechtstipp: Randalierender Fußgänger muss Führerschein abgeben
Wer einen Führerschein hat, sollte auch dann seinen Alkoholkonsum unter Kontrolle haben, wenn er nur zu Fuß unterwegs ist. Das rät die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg und verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz.