Garagen nicht zweckentfremdet nutzen
Garagen dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Genehmigt werden sie lediglich als Stellplätze für Autos. Wer dort auch Reifen, Dachgepäckträger und Wagenheber lagert, vielleicht auch noch Gartenmöbel und Sonnenschirm, der macht sicher nichts falsch, meint der Verband Privater Bauherren (VPB).