Rechtstipp: Gerichtskosten auch bei laufender Revision fällig
Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten in einem Rechtsstreit - auch wenn er später noch gewinnen kann. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 6 Ko 2327/12) hervor.