Versicherung muss für ihren Makler einstehen
Übernimmt ein Versicherungsmakler Gesundheitsfragen falsch in das Antragsformular, muss die Versicherung dafür einstehen. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-20 U 88/12) hin und stellte sich damit gegen eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Dortmund.