Bundesrichter überprüfen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer

Seit dem Jahr 2008 darf gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: I R 21/12) muss nun prüfen, ob das rechtmäßig ist. Denn nach dem sogenannten objektiven Nettoprinzip dürfen nur Nettoeinkünfte versteuert werden. Das sind die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.

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