Rechtstipp: Glasbruchversicherung deckt Schaden an Plexiglas ab
Plexiglas gehört im Rahmen einer Glasversicherung ebenfalls zu den versicherten Gegenständen. Das entschied das Landgericht Landshut. In dem Fall war eine Plexiglas-Überdachung der Terrasse kaputt gegangen, der Versicherer wollte aber nicht zahlen, weil es sich seiner Meinung nach nicht um eine versicherte Scheibe handele.