Unfallschilderung muss glaubwürdig sein Unfallschilderung muss glaubwürdig sein Versicherung Unfallschilderung muss glaubwürdig seinGrundsätzlich gilt bei der Unfallversicherung, dass die Unfreiwilligkeit einer Unfallverletzung bis zum Beweis des Gegenteils durch die Versicherungsgesellschaft vermutet wird.