Bis 2. April handeln und Grundsteuer zurückholen
Wer als Vermieter bei Leerstand über ausbleibende Mieteinnahmen klagt, hat zumindest die Möglichkeit, sich einen Teil seiner Grundsteuer zurückzuholen. Das Internetportal "steuertipps.de" weist darauf hin, dass Vermieter noch bis 2. April Zeit haben, einen Antrag auf Erstattung der Grundsteuer zu stellen.